7 Jahre nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Barßeler Tief mit zwei Toten und mehreren schwer verletzten Personen geht die juristische Aufarbeitung der Tragödie nun weiter. Ab dem 2. März wird vor dem hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Fall neu aufgerollt, nachdem zuvor das Schifffahrtsgericht in Emden den überlebenden Bootsführer (30) aus Barßel wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 45.000 Euro verurteilt hatte.
Das war im September 2021. Dass die juristische Aufarbeitung insgesamt so lange gedauert hatte, ist einem jahrelangen Zuständigkeitsgerangel unter den Gerichten geschuldet. Und dass mit dem erstinstanzlichen Urteil aus Emden der Fall nicht ad acta gelegt werden würde, war von Anfang an klar. Denn der Angeklagte und erstinstanzlich verurteilte Bootsfahrer aus Barßel ist sich keiner Schuld bewusst. Der Cloppenburger Rechtsanwalt Reinhard Nollmann, der den 30-Jährigen verteidigt, hatte sofort nach dem Urteil Berufung gegen den Richterspruch aus Emden eingelegt.
Zuständig für die Berufungsverhandlung ist das hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg – die vorgesetzte Behörde für das Schifffahrtsgericht in Emden. Ab dem 2. März um 11 Uhr wird im Hamburger Strafjustiz-Gebäude (in der Nähe des hanseatischen Oberlandesgerichtes) verhandelt. Es sollen etliche Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Fortsetzung des Verfahrens ist dann für den 6. März um 10.30 Uhr vorgesehen. Das teilte am Dienstag die Pressestelle des hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg mit. Wie auch immer die Berufungsverhandlung dann ausgeht, es ist anschließend von der einen oder anderen Seite mit einer Revision des zweiten Urteils zu rechnen. Dafür wäre dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig.