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Barßelerin droht Abschiebung in den Iran

Die Pflegehelferin Zahra Sheybani gilt als bestens integriert. Ihre Arbeitskollegen und Politiker machen sich für ihren Verbleib in Barßel stark. Doch die Entscheidung liegt nicht in ihren Händen.

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Lebt seit 8 Jahren in Barßel: Zahra Sheybani (rechts) droht die Abschiebung. Das würden die Arbeitskolleginnen Sabrina Jansen (links) und Pflegedienstleiterin Mechthild Hannebohn sehr bedauern. Foto: Passmann

Lebt seit 8 Jahren in Barßel: Zahra Sheybani (rechts) droht die Abschiebung. Das würden die Arbeitskolleginnen Sabrina Jansen (links) und Pflegedienstleiterin Mechthild Hannebohn sehr bedauern. Foto: Passmann

Seit 8 Jahren lebt die im Iran geborene Zahra Sheybani schon in Barßel. Dort ist ihr Lebensmittelpunkt, dort hat die gelernte Krankenschwester seit zwei Jahren als Pflegehelferin eine feste Arbeitstelle im Pflegeheim „To Huus“ in Barßel. Die Vorgesetzten sind mit der 44-Jährigen mehr als zufrieden. „Sie ist unser Sonnenschein. Wir wollen Zahra nicht missen“, sagt Pflegedienstleiterin Mechthild Hannebohn.

„Sie weiß, was sie macht, schließlich hat sie in Teheran im Krankenhaus gearbeitet“, ergänzt der Leiter der Einrichtung, Reinhard Schmidt. Aber nun droht der in Teheran aufgewachsenen Frau und ihrem 10-jährigen Sohn Barsam die Abschiebung aus Deutschland – in ein Land, zu dem sie keinen Bezug mehr hat. Seit Jahren bemüht sich Sheybani, in Deutschland bleiben zu können. Sie hat bereits mehrfach Asylanträge gestellt, die allerdings vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge abgelehnt wurden.

Härtefallkommission ist die letzte Chance für die Mutter und ihren Sohn

Auch mit Klagen hatte sie bisher keinen Erfolg. Nun wurde auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Mai 2021 abgelehnt. Jetzt liegt der Fall bei der Härtefallkommission Niedersachsen, und Sheybani hofft, für immer in Deutschland bleiben zu können.

„Ich bin aus meinem Heimatland geflohen, weil ich mit dem politischen System nicht einverstanden bin und deshalb immer wieder Probleme mit dem Arbeitgeber hatte“, sagt Sheybani. Im Jahr 2013 kam sie nach Deutschland und nun lebt sie in Barßel. Als Muslimin sind sie und ihr Sohn 2018 zum evangelischen Glauben konvertiert.

Eine Abschiebung in den Iran würde für sie und ihren Sohn womöglich den Tod bedeuten. „Der Koran wird aufgeschlagen und es folgt eine Strafe durch Steinigung. Das würden beide nicht überleben. Eine menschenverachtende Strafe“, sagt Reinhard Schmidt. Er kämpft dafür, dass seine Pflegekraft in Barßel bleiben kann. „Ich fühle mich in Barßel sehr wohl und habe einen tollen Arbeitgeber“, betont Sheybani. Sie habe viele Bekannte und Freunde im Ort. Ihr Sohn kenne den Iran überhaupt nicht und spreche nicht die Sprache. Er war 2 Jahre alt, als er nach Deutschland kam. Jetzt geht er in die 4. Klasse und ist ein guter Schüler, berichtet seine Mutter. Der Junge habe große Angst vor der Abschiebung.

Bürgermeister Anhuth kritisiert mögliche Abschiebung

„Es ist menschlich nicht zu verstehen, dass hier eine Abschiebung droht“, kritisiert Barßels Bürgermeister Nils Anhuth (parteilos). Mittlerweile wurde auch die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher (CDU) eingeschaltet.

Der Landkreis Cloppenburg bedauert angesichts der erfolgreichen Integrationsfortschritte, dass Sheybani abgeschoben werden soll, und würde es begrüßen, wenn sie in Deutschland bleiben könnte, teilt der Sprecher der Kreisbehörde, Frank Beumker, mit. Aber er verweist auch auf die Rechtslage: Die Asylanträge wurden demnach abgelehnt. Einer Aufforderung zur Passbeschaffung sei Sheybani im Jahr 2019 nicht gefolgt. Erst im Mai 2020, als die zeitliche Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt war, legte sie Nationalpässe für sich und ihren Sohn vor und beantragte die Aufenthaltserlaubnis, erläutert Beumker.

Zu spät. Daher sei die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum 10. Mai 2021 abgelehnt worden. Was die Verfolgung im Iran aufgrund ihrer Religion betrifft, so sei dieser Sachverhalt im Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beurteilt und teilweise schon durch das Gericht bestätigt worden.

„Die Schilderungen von Frau Sheybani haben leider nicht ausgereicht, um einen asylrechtlichen Schutzstatus begründen zu können“, erklärt der Pressesprecher. Und so müssen die 44-Jährige und ihr Sohn weiter bangen und auf die Härtefallkommission Niedersachsen hoffen.

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