1970 erhielt Heiner Pohlmann das erste Mal eine Berufung in den Wahlvorstand von der Gemeinde Neuenkirchen. Seitdem war der heute 77-Jährige bei 47 Wahlen als Helfer im Einsatz. Auch sonst engagiert er sich gern; in der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vördens etwa, wo er Projektleiter für Senioren und Soziales ist. Seine Motivation? "Für Neuenkirchen", sagt er knapp.
Sich ehrenamtlich zu engagieren, das ist für Pohlmann wie die Wahrung einer Familientradition. Bereits seine Eltern und sein Großvater waren zum Wohl der Gemeinde aktiv.
Aus einem wurden 3 Wahlbezirke
Wahlhelfer in den 1970er, Wahlhelfer heute – gibt es Unterschiede? So viel verändert habe sich nicht, erzählt Pohlmann. Die größte Veränderung brachte der Zuzug neuer Bewohner. Der Wahlbezirk Neuenkirchen wurde zu groß. Das meldete der Wahlvorstand der Gemeinde. Mittlerweile gibt es 3 Neuenkirchener Wahlbezirke. Pohlmanns Bezirk ist Neuenkirchen I.
Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl – macht alles gleich viel Arbeit? "Die Kommunalwahl ist die Wahl mit der meisten Arbeit", berichtet Pohlmann. Denn: Bei den Landtagswahlen machten die Menschen ihre Kreuzchen hinter Parteien; bei den Kommunalwahlen indes stehen die Kandidatinnen und Kandidaten im Fokus. Klar, dass das beim Auszählen mehr Arbeit bedeutet.
Angefangen hat Pohlmann vor 47 Jahren als Beisitzer. Damals war das Wahllokal noch in dem Hotel Zur Post in der Großen Straße in Neuenkirchen-Vörden. Das ist dort mittlerweile nicht mehr. 1978 wurde der heute 77-Jährige dann zum stellvertretenden Schriftführer. 2 Jahre später wurde er Schriftführer. Das ist er auch im Herbst noch, erzählt er.
4 Mal ist das Wahllokal umgezogen
4 Wahlvorständen gehörte er an. 4 Mal ist das Wahllokal umgezogen. Heute ist es an der Schützenhalle an der Alfhausener Straße. Sogar an einem Volksentscheid nahm Pohlmann als Beisitzer im Vorstand teil. Dieser fand am 19. Januar 1975 statt. Worum es ging? Schwierig zu sagen, so auf Anhieb, gibt Pohlmann zu. Immerhin stehen 11 Kommunalwahlen, 9 Europawahlen, 12 Landtagswahlen, 14 Bundestagswahlen und 2 Bürgermeisterwahlen auf seinem Zettel.
"Man ist bei der Gemeinde immer ganz froh, wenn man auf die bewährten Kräfte zurückgreifen kann", weiß der Neuenkirchener. Aber nun sei es Zeit für einen Nachfolger.
Was ein Nachfolger können muss? Die Arbeit des Schriftführers sei umfangreich. Vor jeder Wahl gibt es zunächst eine Besprechung im Rathaus. Da werden der Vorstandsvorsitzende und der Schriftführer eingeladen und auf die Abläufe hingewiesen. Wenn von der Gemeinde Besonderheiten zu beachten sind, dann werden sie dort mitgeteilt.
Das Auszählen der Stimmen müsse immer lautlos über die Bühne gehen. In der Regel sind 8 Leute im Wahlvorstand. Hier habe sich 1998 der Umzug des Wahllokals in die Alfhausener Straße gelohnt: "Schön ist es jetzt in der Schützenhalle, dass wir uns auf die Räumlichkeiten verteilen können." Die 8 Wahlhelfer zählen getrennt die Ergebnisse und kommen danach zusammen.
Sicherheit und Genauigkeit vor Schnelligkeit
Sobald der Wahlvorstand mit der Auszählung fertig ist, müsse er eine Schnellmeldung an die Gemeinde machen. Die leitet dann die Zahlen an den Landkreis Vechta und an den zuständigen Landes- oder Bundeswahlleiter weiter. Bei der Schnellmeldung "da gehen immer Sicherheit und Genauigkeit vor", betont Pohlmann.
"Die Hauptarbeit ist, wenn abends die Ergebnisse eingetragen werden." Der Schriftführer füllt dann ein mehrseitiges Protokoll aus. Es muss auch protokolliert werden, wenn der Wahlvorstand über unklare Stimmzettel beraten musste. Wichtig sei, dass der Wählerwille klar zu erkennen ist. Sonst werde die Stimme als ungültig verworfen. Alle Beisitzer unterschreiben die Dokumente. Zuletzt müssen die Unterlagen zur Gemeinde gebracht werden.
Keine knappen Ergebnisse, kein Widerspruch
"Es kann ja bei einer Wahl mal vorkommen, dass jemand Einspruch erhebt: Die Wahl ist so knapp, die Stimmen müssen nochmal wieder neu ausgezählt werden." Obwohl: Pohlmann ist nicht bekannt, dass das in seiner Zeit passiert ist. In all den Jahren habe es noch nie Probleme gegeben.
An die Wählerinnen und Wähler wenden dürfe er sich nicht. "Das ist ganz wichtig: Wir dürfen keine Werbung machen. Wir dürfen keine Leute ansprechen." Als Wahlvorstand dürfe man lediglich Personen auf besonderen Wunsch hin behilflich sein, sie vielleicht zur Wahlkabine führen. Aber das mache ein Ehrenamtlicher gern.