Auf drogenabhängigen Dealer (15) kommt einiges zu
Bei dem jungen Cloppenburger wurde Marihuana gefunden. Den Feststellungen zufolge gehört er der Bande an, die im Cloppenburger Stadtpark unsicher macht.
Franz-Josef Höffmann | 02.03.2023
Bei dem jungen Cloppenburger wurde Marihuana gefunden. Den Feststellungen zufolge gehört er der Bande an, die im Cloppenburger Stadtpark unsicher macht.
Franz-Josef Höffmann | 02.03.2023
Symbolfoto: Bänsch
Wegen Handeltreibens mit Rauschgift hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 15-Jährigen aus Cloppenburg schuldig gesprochen und gegen den Jugendlichen eine ganze Reihe von Maßnahmen verhängt. So muss der 15-Jährige an einer Drogenberatung teilnehmen, die Schule besuchen und sich später um eine Ausbildungsstelle bemühen. Den Feststellungen zufolge gehört der 15-Jährige zu der Jugendbande, die den Cloppenburger Stadtpark unsicher macht. Zunächst sei er dort als Drogenkonsument unterwegs gewesen, dann habe er auch Drogen verkauft. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle war bei ihm Marihuana gefunden worden. 40 Gramm hatte der junge Cloppenburger zu diesem Zeitpunkt noch bei sich, 10 Gramm soll er schon verkauft haben. Die Drogen seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen, so der 15-Jährige in einer ersten Befragung. Das Gericht glaubte das nicht. Nach der Polizeikontrolle war das Handy des 15-Jährigen beschlagnahmt und ausgelesen worden. Die Inhalte der Nachrichten belegten für das Gericht dann auch klar: Der Jugendliche hat verkauft. Das hatte der Vorbestrafte dann auch schließlich eingeräumt. Von der Verhängung einer Jugendstrafe sah das Gericht vorerst noch ab. Es soll zunächst geschaut werden, wie sich der 15-Jährige entwickelt. Das kommt einer Art Vorbewährung gleich. Und damit könnte der 15-Jährige ein Problem haben. Urteil kommt einer Vorbewährung gleich
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