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Anwohner der Klosterstraße wollen Verkehr ausbremsen

Die Durchfahrt ist verboten, doch viele nutzen die Verbindung in Schwichteler als Abkürzung in Richtung Langförden. Für eine Verkehrsberuhigung wurden 130 Unterschriften gesammelt.

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Aufreger: Die Klosterstraße in Schwichteler wird verbotenerweise nicht nur von Anliegern genutzt. Foto: Vorwerk

Aufreger: Die Klosterstraße in Schwichteler wird verbotenerweise nicht nur von Anliegern genutzt. Foto: Vorwerk

50 Stundenkilometer sind auf der Klosterstraße in Schwichteler erlaubt, aber nicht jeder hält sich daran. Und auch das Durchfahrtverbot scheint die Autofahrer nicht davon abzuhalten, die Straße als Abkürzung in Richtung Langförden zu nehmen. Sehr zum Unmut der Anwohner, die nun einen Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Cappelner Rathaus abgegeben haben. Untermauert wird die Forderung mit einer Unterschriftenliste, die 130 Unterzeichner aufweist. 

Stimmen kommen aus der gesamten Dorfgemeinschaft, die sich für eine Reduzierung des Verkehrs auf Schrittgeschwindigkeit aussprechen. Um die Fahrer zu disziplinieren, sollen darüber hinaus Bremsschwellen in die Fahrbahn gebaut werden. Als Beispiel wurde dazu die Stapelfelder Kirchstraße im Bereich der Katholischen Akademie genannt.

2 Wochen lang wurde die Geschwindigkeit gemessen

Um sich ein Bild von den Fahrzeugbewegungen zu machen, wurden vom 17. Januar bis zum 30. Januar vor dem Kloster die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgezeichnet. Das Ergebnis der 872 Messungen wurde dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Cloppenburg als zuständige Behörde für die Anordnung von Verkehrszeichen vorab übermittelt. Dort wurden die Zahlen als nicht besorgniserregend bewertet.

Ausreißer gibt es zwar – die Höchstgeschwindigkeit lag bei  89 Stundenkilometern – doch das sei so gut wie überall zu beobachten, so die Kreisbehörde. Sofern technisch möglich, könne der Landkreis in der Klosterstraße in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen durchführen, hieß es auf der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Wegeausschusses. 

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nicht ohne Weiteres möglich. Dafür müsste sich der Straßenabschnitt als Unfallschwerpunkt darstellen. Außerdem gibt es dort einen abgesetzten Geh- und Radweg, der die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützt. Entsprechend sieht der Landkreis Cloppenburg, sollte die Situation so bleiben, keine rechtliche Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Tempo 30 könnte möglich sein

Aber es gibt eine Lösung: Sollte seitens der Gemeinde der Wunsch bestehen, die Klosterstraße baulich so herzustellen, dass diese den Anforderungen einer Tempo-30-Zone entspricht, könnte man die Geschwindigkeit nach Fertigstellung der Baumaßnahme entsprechend reduzieren. Geeignete Mittel wären Verschwenkungen der Fahrbahn, Baumtore oder Aufpflasterungen.

Eine Aufpflasterung bringt aber auch Nachteile mit sich. In der Regel geht die mit einem höheren Lärmpegel einher, weil besonders bei Lastwagen oder landwirtschaftlichen Gespannen der Aufbau scheppern kann. Außerdem wäre auch mit zusätzlichen Verschmutzungen der Fahrbahn zu rechnen, weil sich Erde von den Treckern löst.

Die im Antrag geforderte verkehrsberuhigte Zone, in der Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, wird es an dieser Stelle zunächst aber nicht geben. Gleichwohl hat der Ausschuss eine Tempo-30-Zone befürwortet. Mit dem Landkreis Cloppenburg soll abgestimmt werden, welche baulichen Mindestanforderungen für die Einrichtung bestehen.

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