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Angeklagter wollte zu viel: Jetzt zahlt er mehr als das Doppelte an Strafe

Ein 25-Jähriger aus Cloppenburg wurde mit Drogen im Auto auf einem Parkplatz erwischt. Alles deutete auf einen Drogenhandel hin. Entgegen dem Rat des Richters legte sein Anwalt Berufung ein.

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Symbolfoto: M. Niehues

Symbolfoto: M. Niehues

Wenn man zu viel will, kann es mitunter viel schlimmer kommen, als zuvor. Das musste jetzt ein 25-Jähriger aus Cloppenburg erkennen. Am Ende bekam er mehr als das Doppelte an Strafe. Außerdem stiegen die Kosten für das Verfahren ins Unendliche. Was war geschehen?

Der Angeklagte wurde von der Polizei auf einem Parkplatz in Cloppenburg in seinem Pkw angetroffen, im Fahrzeug 10 Gramm Marihuana. Eine Feinwaage deutete auf einen Drogenhandel hin. Doch das ließ sich nicht sicher feststellen. So erging nur eine Anklage wegen Drogenbesitzes.

Auf die Einholung eines Gutachtens zum Wirkstoffgehalt (daraus ergibt sich unter anderem die Höhe der Strafe) wurde wegen der geringen Menge verzichtet. Das Cloppenburger Amtsgericht ging dann in einem ersten Prozess von einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt aus und verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro).

Cloppenburger muss Kosten des Verfahrens tragen

Doch der Cloppenburger und sein Anwalt wollten dieses vergleichsweise milde Urteil nicht akzeptieren. Die aufgefundenen Drogen hätten gar keinen Wirkstoffgehalt, wurde plötzlich behauptet, gegen das milde Urteil Berufung eingelegt. Zuständig war nun die 12. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichts. Deren Vorsitzender hatte noch gewarnt: Man solle sich das mit der Berufung noch einmal gut überlegen.

Der Anwalt und sein Mandant aber bestanden auf die Berufung. Die Folge: Ein teures Gutachten zum Wirkstoffgehalt wurde eingeholt. Jetzt die Berufungsverhandlung. Weil der Anwalt den Termin nicht einhalten konnte, der Richter den Termin nicht verschieben wollte, wurde gegen den Vorsitzenden ein Befangenheitsantrag gestellt. Den verlas der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens.

Dann das Ergebnis des Gutachtens: Die Drogen hatten doch einen Wirkstoffgehalt. Und dann kam, was kommen musste. Der Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen und der 25-Jährige wegen Drogenbesitzes (mit hohem Wirkstoffgehalt) zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt (50 Tagessätze zu je 30 Euro). Das ist mehr als das Doppelte im Vergleich zum ersten Urteil. Außerdem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, auch die Kosten für das teure Gutachten.

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