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An der Elfenbeinküste ist der Stoppelmarkt jetzt bekannt

Kolumne: Recht hat, wer Recht bekommt – Eine Auseinandersetzung vor einem Zelt endet vor Gericht. Darüber wundern sich letztlich alle Parteien.

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Der Vechtaer Stoppelmarkt ist „weltbekannt“. Zumindest jetzt nach einer Strafgerichtsverhandlung, in der es um das größte Volksfest im Norden der Republik ging, wie die Marktfans immer wieder betonen. Die Verhandlung war zwar völlig überflüssig, aber das weiß man ja oft erst hinterher.

Das Verfahren drehte sich um einen 22-jähriger Angeklagten, der von der Elfenbeinküste nach Lohne und auch zum Stoppelmarkt kam und dabei seine Kollegen aus dem afrikanischen Staat mit zum Fest der Feste im letzten Jahr mitnahm. Um es vorweg zu erklären: Eine Schulklasse hörte und sah sich die Verhandlung an. Die Elfenbeinküste liegt in Westafrika und grenzt an Mali, Burkina Faso, Liberia, Guinea und Ghana. Offiziell heißt das Land „Côte d'Ivoire“. Das ist Französisch und heißt Elfenbeinküste. Der Name geht darauf zurück, dass das Land früher sehr bedeutend für den Handel mit Elfenbein, den Stoßzähnen von Elefanten, war.

Jetzt zum Stoppelmarkt. Der Angeklagte war am 14. August 2022 um 2.20 Uhr mit seinen Landsleuten auf dem Stoppelmarkt unterwegs. Da einige von ihnen sich im Zelt der „Wunderbar“ gegenüber Frauen nicht so benahmen, wie sich das gehört, gab es für einige von ihnen ein Hausverbot, andere hingegen durften bleiben. Der Angeklagte war nach draußen gegangen und durfte nicht wieder herein, hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen, durfte aber nicht wieder ins Zelt. Ein Sicherheitsmann hatte ihm dies so kommuniziert. Das konnte der junge Mann aber nicht verstehen, er ging zur Polizei und fragte, ob das wohl so in Ordnung sei. Hausverbot ist Hausverbot, lautete die Antwort.

"Ich lass' jetzt mal meinen Satz 'Außer Spesen nichts gewesen' weg."Klaus Esslinger

Also zurück zum Zelt: Einige Ivorer waren drin, er aber durfte nicht. Es gab ein „kleines“ Handgemenge mit dem „Aufpasser“ und beide gingen zu Boden. Es war nicht viel passiert. Der Angeklagte hatte leichte Abschürfungen und der Sicherheitsmann ein paar Streifen vom Kabel des Funkgerätes am Hals erlitten. Das fotografierte die Polizei und es gab ein Verfahren wegen Körperverletzung. Das Strafgericht des Amtsgerichts Vechta erließ einen Strafbefehl von 600 Euro gegen den Mann von der Elfenbeinküste. Dagegen legte der aber Einspruch ein.

Drei Zeugen waren geladen – mehr und mehr stellte sich heraus, dass das Verfahren mehr oder weniger überflüssig war, selbst die Zuschauer, eine Schulklasse, verstanden nicht, warum man über diese Nacht auf dem Stoppelmarkt im Gericht zusammensaß.

Das sahen auch der Staatsanwalt und die Strafrichterin bald so und es wurde überlegt, ob man das Verfahren nicht einstellen sollte. Dazu kam es dann auch, wobei der Staatsanwalt auf eine Geldauflage von 200 Euro bestand. Der Strafbefehl sah ja 600 Euro vor und der Angeklagte stand vor der Frage, ob er der Auflage von 200 Euro zustimmen sollte. „Mir bleibt ja nichts anderes übrig“, meinte er und bestand auf eine Ratenzahlung von vier mal 50 Euro. Ich lass' jetzt mal meinen Satz „Außer Spesen nichts gewesen" weg.

Es war gut, dass man mal wieder was vom Stoppelmarkt gehört hat und jetzt schon wieder an das „größte Volksfest des Nordens“ erinnert wurde.


Zur Person:

  • Klaus Esslinger ist Gerichtsreporter und war viele Jahre Lokalchef der Oldenburgischen Volkszeitung.
  • Kontakt zum Autor über: redaktion@om-medien.de.

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