Eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis wird für einen 56-Jährigen aus Garrel jetzt richtig teuer. Das Cloppenburger Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Die vergleichsweise hohe Geldstrafe ist dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte viermal einschlägig vorbestraft ist.
Nicht nur das: Das jetzige Urteil ist der letzte Warnschuss. Sollte er sich noch einmal ans Steuer setzen, muss er mit einer Haftstrafe rechnen – mit oder ohne Bewährung. Der Garreler scheint unbelehrbar zu sein. Auch nach früheren Verurteilungen hatte er sich wieder ins Auto gesetzt, zuletzt im August vorigen Jahres.
Blitzer liefert ein gestochen scharfes Beweisfoto
Um eine Ausrede war der Garreler vor Gericht nicht verlegen: Er behauptete, dass es eine Art Notfall gegeben und er keine Alternative gesehen habe. Doch die Umstände wurden noch schwieriger. Denn der 56-Jährige war bei der letzten Fahrt im August auch noch zu schnell unterwegs und wurde geblitzt.
Die Beweislage war den Feststellungen zufolge erdrückend. Dem Gericht lag ein gestochen scharfes Foto aus einer Radaranlage vor. Da gab es dann auch nichts mehr zu leugnen. Das tat der Angeklagte auch nicht. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, was ihm auch strafmindernd angerechnet wurde – trotz der erdrückenden Beweislage. Der Angeklagte könnte jetzt theoretisch noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu verhandelt werden. Erfolg versprechend wäre das allerdings wohl eher nicht.