Die Landesregierung hat am Samstagnachmittag eine Änderung der Corona-Verordnung in Niedersachsen angekündigt. Die Anpassung ist eine Reaktion auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg, mit dem die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt wurde.
Demnach gilt ab Dienstag (21. Dezember) in den Geschäften in Niedersachsen die FFP2-Maskenpflicht. Kunden, die medizinische OP-Masken tragen, dürfen dann nicht mehr die Läden betreten. Und: Diese Regel gilt dann in allen Geschäften - also auch in Lebensmittelmärkten und Drogerien. "Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben", erklärt Oliver Grimm, Pressesprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover.
Das entspricht auch einem Teil der Urteilsbegründung: Die Richter bemängelten, dass die vorherige Regelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. Die Richter wiesen in der schriftlichen Urteilsbegründung auch auf eine mögliche FFP2-Maskenpflicht als Infektionsschutz-Maßnahme hin.
Händler dürfen im Rahmen des Hausrechts weiter auf 2G beschränken
Eine Ausnahme der FFP2-Maskenfplicht gibt es lediglich für Beschäftigte des Einzelhandels, die "durch Abstand und Aerosolbarrieren geschützt sind". Sie dürfen weiterhin auch OP-Masken tragen. Händler haben außerdem weiterhin die Möglichkeit, den Zutritt im Rahmen ihren Hausrechts auf Geimpfte und Genesene zu beschränken.
"Mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für den gesamten Einzelhandel setzen wir das um, was an Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch rechtssicher machbar ist", sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Sie bleibt auch am Samstag dabei: "Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch."