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20-jährige Vechtaerin sprüht Mann Pfefferspray in Gesicht

Sie habe sich beleidigt gefühlt, betont die junge Frau vor Gericht. Doch war es wirklich Notwehr, wie sie behauptet? Das Oldenburger Landgericht hat ein klares Urteil.

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Symbolfoto: dpa

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Eine 20-Jährige aus Vechta hat einen 31-jährigen Mann als "Hurensohn" beschimpft und ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht. Der Grund: Sie hatte sich offenbar beleidigt gefühlt. Dafür ist die Vechtaerin (wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung) zu einer Geldauflage vom 800 Euro zugunsten der Hungerhilfe sowie zur Teilnahme an einer Berufsberatung verurteilt worden.

Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Vechta ist am Montag vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden. Die Angeklagte betonte, aus Notwehr gehandelt zu haben. Sie legte gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung ein. Das Landgericht hat erneut alle Zeugen vernommen. Anschließend erteilte die Berufungskammer den Hinweis, dass es mit einer Abänderung des ersten Urteils nichts werden würde. Daraufhin zog die 20-Jährige ihr Rechtsmittel wieder zurück.

Der Mann soll 20-Jährige gefragt haben, ob sie eine Haushälterin sei

Als die 20-jährige Vechtaerin am 18. Dezember 2021 in ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Vechta wollte, stand vor dem Haus der 31-Jährige. Er habe Freunde besuchen wollen. Als nun die Angeklagte kam, hat den Feststellungen zufolge der 31-Jährige sie gefragt, ob sie eine Haushälterin sei.

Anschließend habe die 20-Jährige den Mann mit sexistischen Sprüchen beleidigt, bevor sie in ihre Wohnung ging. Dort habe sie Pfefferspray geholt und dieses dem 31-Jährigen in die Augen gesprüht. Der Mann erlitt Verätzungen und musste ins Krankenhaus. Der 31-Jährige habe mit den Beleidigungen angefangen, betonte die 20-Jährige. Doch auch das Landgericht war der Ansicht, dass das Wort "Haushälterin" keine Beleidigung darstellt.

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