19-Jähriger wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Der Cloppenburger und seine Freundin feierten zusammen. Sie schliefen ein. Und dann?
Franz-Josef Höffmann | 14.04.2023
Der Cloppenburger und seine Freundin feierten zusammen. Sie schliefen ein. Und dann?
Franz-Josef Höffmann | 14.04.2023
Symbolfoto: dpa
Ein 19-Jähriger wurde am Mittwoch (12. April) vom Cloppenburger Amtsgericht von dem Vorwurf einer Vergewaltigung freigesprochen. Der Grund: Es wurde nicht klar, was in der fraglichen Nacht wirklich passiert sein könnte. Der 19-Jährige und seine Freundin hatten gefeiert. Schließlich legten sie sich in der Wohnung des Angeklagten schlafen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Cloppenburger dann mit der schlafenden Freundin ohne deren Einverständnis den Beischlaf vollzogen haben. Die junge Frau soll dabei erwacht sein. Anzeige erstattet die junge Frau zunächst nicht. Erst nach Gesprächen mit Freunden und Bekannten entschied sie sich für diesen Schritt. Der 19-Jährige will ahnungslos gewesen sein. Später erst habe er gehört, was er gemacht haben soll. Daraufhin ging er zur Polizei, um sich selbst zu stellen. Seine Erklärung: Wenn seine Bekannte die Tat so schildere, werde das wohl stimmen. Doch so einfach ist das nicht. Die Schuld eines Angeklagten muss sicher festgestellt werden. Das war in dem Verfahren nach Überzeugung des Gerichtes nicht möglich. Wusste der 19-Jährige, dass er etwas Verbotenes tut? Konnte er den Gegenwillen der jungen Frau erkennen? Hat er mit Vorsatz gehandelt? All diese notwendigen Fragen konnten im Prozess nicht mit der nötigen Sicherheit beantwortet werden. So kam es schließlich zu einem Freispruch, den auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die Nebenklage hatte auf einen Schuldspruch plädiert.Nebenklage plädiert auf schuldig
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