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18-Jähriger aus Löningen wegen Unfallflucht verurteilt

Der junge Mann hatte mit dem Roller eine Pedelec-Fahrerin touchiert. Das Unfallopfer wusste sich allerdings zu helfen.

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Symbolfoto: dpa

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Wegen einer Unfallflucht hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht jetzt einen Löninger (18) schuldig gesprochen und zu 40 Sozialstunden und zur Teilnahme an einer beruflichen Orientierung verurteilt. Zudem muss der 18-Jährige mit einem 2-monatigen Fahrverbot leben.

Der junge Angeklagte hatte den Feststellungen zufolge in Löningen mit seinem Roller eine Pedelec-Fahrerin angefahren und dann den Unfallort verlassen. Bei der Kollision waren sowohl der Angeklagte als auch die Pedelec-Fahrerin verletzt worden.

Das Unfallopfer ruft seinen Freund zur Hilfe

Der 18-Jährige fühlte sich unschuldig. Er gab an, die verletzte Pedelec-Fahrerin habe zu ihm gesagt: „Fahr mal“. Im Prozess stellte sich aber heraus, dass das nicht stimmen konnte. Die Frau sagte aus, die Polizei angerufen zu haben. Der Angeklagte habe sich zu ihrem Erstaunen davongemacht, obwohl er sich am Bein verletzt hatte und der Roller sichtbar beschädigt gewesen sei. Daher habe der junge Löninger wohl auch schieben müssen.

Sie, so die Zeugin, habe beobachtet, wie der 18-Jährige in eine bestimmte Straße abbog. Sie habe daraufhin ihren Freund angerufen und ihn gebeten, den mutmaßlichen Unfallfahrer an einer bestimmten Stelle abzupassen. Der Freund der Frau soll den Angeklagten dann dort gestellt haben.

Im Fall einer Berufung wird das Fahrverbot zum Problem

Über die Höhe der Strafe gingen die Meinungen weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft wollte 120 Sozialstunden und eine Führerscheinsperre von einem Jahr für den Angeklagten erwirken, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Nun bleibt abzuwarten, was passiert. Der Angeklagte beginnt im August eine Ausbildung. Dann ist er nach eigener Aussage auf seine Fahrerlaubnis angewiesen.

Mit dem 2-monatigen Fahrverbot, das das Gericht gegen ihn verhängt hatte, wäre im August alles vergessen. Aber nur dann, wenn das Urteil jetzt rechtskräftig wird. Wird aber Berufung eingelegt, verschiebt sich das alles. Dann wird der Angeklagte mit Sicherheit im August noch über keinen Führerschein verfügen.

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