15-Jährige klaut zusammen mit ihrer Mutter und Schwägerin
Mehrmals wurden die Täterinnen bereits erwischt. Nun musste sich die 15-Jährige aus Garrel vor Gericht verantworten.
Franz-Josef Höffmann | 28.03.2023
Mehrmals wurden die Täterinnen bereits erwischt. Nun musste sich die 15-Jährige aus Garrel vor Gericht verantworten.
Franz-Josef Höffmann | 28.03.2023
Symbolfoto: dpa
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht eine 15-Jährige aus Garrel schuldig gesprochen und zur Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Aus einer früheren Verurteilung ist noch ein sozialer Trainingskurs offen, den die junge Angeklagte auch noch absolvieren muss. Die 15-Jährige musste sich schon häufiger vor dem Cloppenburger Jugendgericht verantworten, in erster Linie wegen Diebstahlstaten. Diese hat sie nicht in Garrel begangen, sondern in Süddeutschland. Dort wohnen die Verwandten der 15-Jährigen. Jedes Mal, wenn das Mädchen seine Verwandten besucht, kommt es eben auch zu verschiedenen Diebstählen. Die Jugendliche wird dabei stets von ihrer Familie begleitet. Das letzte Mal waren Mutter und Schwägerin mit dabei. Bei den jüngsten Taten hatte das Trio Spirituosen im Wert von 300 Euro gestohlen. Häufig schon sind die 15-Jährige und ihre Verwandten erwischt worden. Bei dem Ladendetektiv in einem großen Verbrauchermarkt ist die Familie der 15-Jährigen und damit auch sie selbst bereits bekannt. Im jetzigen Verfahren hat der Ladendetektiv aus Süddeutschland auch als Zeuge ausgesagt. Er konnte die Abläufe der Diebstähle genau schildern. Von den Taten liegen Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras vor. Das war umso wichtiger, als die 15-Jährige die Vorwürfe bestritt. Ihr mussten erst die Aufzeichnungen vorgespielt werden, bis sie die Taten einräumte. Mit den Diebstählen habe sie ihre Schwägerin unterstützen wollen, die kleine Kinder zu versorgen habe und von Sozialhilfe lebe. Für Jugendliche gilt das Wohnort-Prinzip. Das heißt, dass Taten immer dort verhandelt werden, wo die jungen Täterinnen und Täter wohnen. Verfahren gegen Erwachsene werden dagegen immer dort verhandelt, wo sich der Tatort befindet. Mutter und Schwägerin der 15-Jährigen müssen sich daher in Süddeutschland vor Gericht verantworten. Für die 15-Jährige kann es bald ganz dicke kommen. Falls sie weiter stiehlt, muss sie mit dem Verlust ihrer Freiheit rechnen. Das hat das Cloppenburger Jugendgericht der jungen Angeklagten deutlich gemacht.Bei weiteren Taten droht der 15-Jährigen ein Freiheitsentzug
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