10-Jährigen aufs Übelste beleidigt? Gericht spricht 50-Jährigen frei
Der Cloppenburger soll einen Jungen beleidigt haben, weil dieser offenbar seine Tochter gemobbt haben soll. Am Ende stand Aussage gegen Aussage.
Franz-Josef Höffmann | 16.05.2023
Der Cloppenburger soll einen Jungen beleidigt haben, weil dieser offenbar seine Tochter gemobbt haben soll. Am Ende stand Aussage gegen Aussage.
Franz-Josef Höffmann | 16.05.2023
Symbolfoto: M. Meyer
Vom Vorwurf der Beleidigung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 50-jährigen Mann aus Cloppenburg freigesprochen. Das Jugendgericht war für den Fall zuständig, weil das mögliche Opfer der Tat ein Kind ist (Jugendschutzsache). Laut Anklage soll der 50-Jährige vor einer Grundschule in Cloppenburg einen 10-jährigen Schüler aufs Übelste beleidigt haben. Der Junge war mit einer Klassenkameradin unterwegs gewesen. Beide Kinder sagten übereinstimmend aus, dass der Cloppenburger den Jungen auf Übelste beleidigt habe. Laut Anklage trafen die Kinder am Tattag auf den 50-Jährigen und dessen Ehefrau. Sie hätten noch nett gegrüßt, dann habe sich der 10-Jährige von dem Cloppenburger einiges anhören müssen. Grund dafür soll der Verdacht gewesen sein, dass der 10-Jährige die Tochter des 50-Jährigen gemobbt habe. Dieser Vorwurf soll dem 10-Jährigen gemacht worden sein, um den Jungen laut Anklage anschließend zu beleidigen. Doch der 50-Jährige bestritt den Vorwurf. Und seine Ehefrau gab ihm Schützenhilfe. Ihr Mann sei gar nicht dabei gewesen, als sie am Tattag auf den Jungen getroffen sei. Und sie habe den Jungen auch gar nicht beleidigt, erklärte die Zeugin. Wer lügt? Für das Gericht war die Beantwortung der Frage schwierig. Warum sollten der 10-Jährige und auch seine Klassenkameradin lügen und den Angeklagten zu Unrecht belasten? Und dann erschien für den 50-Jährigen ein Alibi-Zeuge, der bekundete, dass der Cloppenburger zur fraglichen Tatzeit bei ihm zu Hause gewesen sei, um ein Fahrrad zu reparieren. Am Ende blieb es bei der Konstellation: Aussage gegen Aussage. Und in solchen Fällen greift häufig der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. So wurde der 50-Jährige freigesprochen.Ehefrau will am Tattag alleine unterwegs gewesen sein
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