Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen einen Landwirt aus Friesoythe, der Anfang 2022 vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß freigesprochen worden war. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Mittwoch Richterin Isabelle Möllers, Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes.
Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit einen Steuerschaden in Höhe von 1,5 Millionen Euro errechnet und den Angeklagten für 3 Jahre und 6 Monate im Gefängnis sehen wollen. Doch daraus wird jetzt nichts mehr. Die 2. Große Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichtes hatte den Angeklagten Anfang 2022 freigesprochen. Dieses Urteil hat nun Bestand.
Steuerbüro und Firma seien mit Buchführung überfordert gewesen
Dem 55-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, als Verantwortlicher einer Aktiengesellschaft und einer GmbH sowie als Landwirt in der Zeit von 2011 bis 2014 in mehreren Fällen den Finanzbehörden gegenüber unrichtige und unvollständige Angaben gemacht zu haben. Die Kammer konnte das aber so nicht feststellen. In dem Verfahren wurde vielmehr dem Steuerbüro des 55-Jährigen die Verantwortung für die Unregelmäßigkeiten in der Buchführung angelastet.
Das Steuerbüro des Friesoyther Landwirtes sei mit der Buchführung der großen Firma des Angeklagten überfordert gewesen, sodass es zu Fehlbuchungen gekommen sei. Auch die Buchführungs-Abteilung in der eigenen Firma des 55-Jährigen sei überfordert gewesen, hatte das Gericht damals festgestellt. Dem Friesoyther können die steuerlichen Unregelmäßigkeiten nicht angelastet werden, dazu fehle es schon an einem Vorsatz, hatte der Richter in der damaligen Urteilsbegründung ausgeführt.
Hinzu kam die Überzeugung des Gerichtes, dass sich der Friesoyther im genannten Tatzeitraum bereits aus der Geschäftsführung zurückgezogen hatte. Andere hatten das dann übernommen. Der 55-Jährige selbst sei nur noch für den Außenbereich tätig gewesen. Somit habe er mit den innerbetrieblichen Unregelmäßigkeiten nichts zu tun gehabt und sei freizusprechen, so das Gericht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Weigmann-Kammer in vollem Umfang geteilt.